AKTUELLES ZUR GRUNDSTEUERREFORM
Die Grundsteuer wurde gesetzlich reformiert. Die bisherige Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer verliert dadurch seine Gültigkeit und es muss deutschlandweit für alle rund 36 Millionen Grundbesitz-Einheiten eine Neubewertung der Grundsteuerwerte erfolgen.
Als Grundstückseigentümer sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, im Jahr 2022 an dem Neubewertungsverfahren teilzunehmen:
Hierzu muss jeder Grundstückseigentümer bis 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung erstellen und dem Finanzamt elektronisch übermitteln.
Diese Verpflichtung trifft nicht nur Vermieter, sondern sämtliche Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken und Wohnungen.
Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung – auch wenn Sie ansonsten nicht Mandant unserer Kanzlei sind.
Wir erfassen hierfür Ihre Grundstücksdaten, ermitteln für alle Ihre Immobilien in allen Bundesländern den neuen Grundsteuerwert, erstellen Ihre Grundsteuererklärung, übermitteln diese elektronisch an das Finanzamt und übernehmen die erforderliche Abstimmung mit dem Finanzamt.
Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail. Wir melden uns gerne bei Ihnen zurück und beraten Sie gerne zu der Grundsteuerreform und allen weiteren Themen.
Telefon: (09131) 89 50-0
E-Mail: info@kunze-lenz.de