Die Grundsteuer wurde gesetzlich reformiert. Die bisherige Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer verliert dadurch seine Gültigkeit und es muss deutschlandweit für alle rund 36 Millionen Grundbesitz-Einheiten eine Neubewertung der Grundsteuerwerte erfolgen.
Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung – auch wenn Sie ansonsten nicht Mandant unserer Kanzlei sind.
Unsere Kanzlei hat sich auf die steuerliche Beratung von Immobilieneigentümern und Vermietern spezialisiert. Mit unserer steuerlichen Expertise begleiten wir Sie ganzheitlich: Von der ersten Entscheidung über einen Immobilienkauf, der Immobilienfinanzierung, den steuerlichen Besonderheiten bei der Vermietung und Verpachtung, bis hin zum späteren Verkauf der Immobilie oder der Übertragung auf die nächste Generation. Bei der Entscheidung, ob Sie auf dem Immobilienmarkt z. B. ein bebautes Wohngrundstück, eine Eigentumswohnung oder eine Gewerbeimmobilie erwerben sollen, ermitteln wir die Steuerbelastung, die Sie für Ihre Rendite- und Liquiditätsbetrachtung benötigen.
Wir wissen, welche steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten bereits vor dem Immobilienkauf zu beachten sind und unterstützen Sie bei Bankgesprächen. Aus den Anschaffungskosten der Immobilie sowie den Anschaffungsnebenkosten wie z. B. Notar-, Grundbuchgebühren und der Grunderwerbsteuer ermitteln wir die Höhe der steuerlich zulässigen Abschreibung und Sonderabschreibungen. Wir zeigen Ihnen auf, welche laufenden Ausgaben, z. B. für Renovierungen und Modernisierungen, Sie steuerlich geltend machen können. Fallen größere Renovierungskosten an, ermitteln wir den steueroptimalen Ansatz der Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung.
Wir zeigen Ihnen zudem auf, welche Steuererleichterungen der Gesetzgeber zur Förderung energetischer Sanierung bei selbst genutztem sowie bei vermietetem oder verpachtetem Wohneigentum geschaffen hat. Häufig treten im Zusammenhang mit Immobilien auch umsatzsteuerliche Fragestellungen auf. Wir zeigen Ihnen auf, was Sie als Vermieter bei der Umsatzsteuer zu beachten haben, welche umsatzsteuerlichen Optimierungsmöglichkeiten es gibt und erstellen die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung.
Kommt es zu einem Verkauf Ihrer Immobilie, prüfen wir z. B. die Einhaltung der sog. Spekulationsfrist, um eine Spekulationssteuer zu vermeiden und überprüfen den Kaufvertrag vor Unterzeichnung aus steuerlicher Sicht. Nicht selten soll ein Gebäude, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück verschenkt oder vererbt werden. Auch hier stehen wir Ihnen als steuerlicher Berater zur Verfügung und prüfen z. B. die Überlassungsverträge aus steuerlicher Sicht.
Die Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation könnte eine Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer auslösen. Wie hoch die Steuerbelastung ist, hängt insbesondere vom steuerlichen Grundbesitzwert der Immobilie ab. Wir bewerten Ihr Grundstück und ermitteln so den steuerlichen Grundbesitzwert der Immobilie.
Unsere Immobilien-Steuerberatung erstreckt sich unter anderem auf:
Steuerliche Beratung von Immobilieneigentümern und Vermietern
Steuerliche Unterstützung beim Erwerb von Wohn- und Gewerbeimmobilien
Steuerliche Unterstützung bei Finanzierungsfragen
Ermittlung von steuerlich abziehbaren Kosten, steuerlicher Abschreibung und Sonderabschreibungen
Steueroptimaler Ansatz von Renovierungs- und Modernisierungskosten und Inanspruchnahme von Steuererleichterungen bei Immobilien
Steuerliche Beratung beim Immobilienverkauf
Steuerliche Beratung bei Verschenkung und Vererbung
Steuerliche Vertragsprüfungen und Abstimmung mit Notaren
Ermittlung des steuerlichen Grundbesitzwertes Ihrer Immobilien für Zwecke der Schenkungsteuer / Erbschaftsteuer
„Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Dann sollten Sie bereits vorab an die steuerlichen Verpflichtungen denken.“