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Aktuelles                        zur neuen Grundsteuer



Steuererstattung bei Zusammenveranlagung

Bei zusammen veranlagten Ehegatten steht die Steuerrückerstattung demjenigen zu, auf dessen Rechnung unterjährig die Steuervorauszahlungen erfolgt sind.

Die gemeinsame Veranlagung führt nicht dazu, dass der Anspruch auf Steuerrückerstattung auch beiden Eheleuten gesamtschuldnerisch zusteht. Den Anspruch hat der Ehegatte, auf dessen Rechnung die Steuervorauszahlungen, insbesondere die Lohnsteuer, erfolgt sind.



Aktuelle Themen zur Steuerberatung auf einen Blick und zur neuen Grundsteuer