Aktuelles zur neuen Grundsteuer
Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer
Wegen einer Änderung der spanischen Gesetzeslage ist die Quellensteuer auf spanische Dividenden ab dem 1. Januar 2015 auf die Abgeltungsteuer anrechenbar.
Spanien hat die Sonderregelung zur vollständigen Erstattung von Quellensteuer zum 1. Januar 2015 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt kann daher die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden.
Aktuelle Themen zur Steuerberatung auf einen Blick und zur neuen Grundsteuer
