Kunze-Lenz-Logo-RGB

Aktuelles                        zur neuen Grundsteuer



Fahrtaufwendungen als besondere Ausbildungskosten abziehbar

Beim Kindergeld können Fahrtkosten des Kindes als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden.

Aufwendungen für Fahrten Ihres Kindes zwischen der Wohnung am Ausbildungsort und der Ausbildungsstelle können als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden. Genauso verhält es sich mit Aufwendungen für Fahrten Ihres Kindes von und zu Ihrem Haushalt als Kindergeldberechtigtem.



Aktuelle Themen zur Steuerberatung auf einen Blick und zur neuen Grundsteuer