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Aktuelles                        zur neuen Grundsteuer



Vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten wird jetzt nur noch vorläufig festgesetzt.

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben beschlossen, dass die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten und die Festsetzung von Grundbesitzwerten selbst bis auf Weiteres nur vorläufig festgesetzt werden. Soweit Sie ebenfalls betroffen sind, sollten Sie daher prüfen, ob Ihr Steuerbescheid den entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk bereits enthält.



Aktuelle Themen zur Steuerberatung auf einen Blick und zur neuen Grundsteuer