Aktuelles zur neuen Grundsteuer
Nachzahlungszinsen sind nicht als Werbungskosten abziehbar
Nachzahlungszinsen sind steuerliche Nebenleistungen und als solche generell nicht als Werbungskosten abziehbar.
Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn mit dem Differenzbetrag vor der Steuernachzahlung steuerpflichtige Zinseinnahmen erzielt worden sind. Der Bundesfinanzhof meint, dass sich das Abzugsverbot für die Einkommensteuer auch auf die Nebenleistungen erstreckt.
Aktuelle Themen zur Steuerberatung auf einen Blick und zur neuen Grundsteuer
