Aktuelles zur neuen Grundsteuer
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht keinen Grund, warum eine Vergnügungssteuer zusätzlich zur Umsatzsteuer gegen europäisches Recht verstoßen sollte.
Im kommenden Jahr sollen Privatleute erstmals die von der Finanzverwaltung über sie gespeicherten Daten als vorausgefüllte Steuererklärung abrufen können.
Wenn sich Steuergesetze ändern, kann die Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts sogar rückwirkend entfallen.
Unterüberschrift
Aktuelle Themen zur Steuerberatung auf einen Blick und zur neuen Grundsteuer
