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Aktuelles                        zur neuen Grundsteuer



Internet und Telekommunikation

Führt die abweichende Besteuerung eines Konkurrenten zu einem objektiven Wettbewerbsnachteil, dann haben Sie darüber einen Auskunftsanspruch.
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Seit dem 1. Januar 2007 müssen Geschäftsbriefe aller Art, also auch Telefaxe und E-Mails, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthalten.
Unternehmen müssen nicht zum Absender von Werbe-eMails in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, um einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch geltend machen zu können.
Auch wenn seit Jahresanfang die Abgabe digital signierter Steuererklärungen möglich ist, fehlt nach Ansicht von Experten eine rechtliche Grundlage dafür.


Aktuelle Themen zur Steuerberatung auf einen Blick und zur neuen Grundsteuer