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Aktuelles                        zur neuen Grundsteuer



Erbschaft und Schenkung

Erwerbe von derselben Person werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet.
Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.
Auch nach dem Tod des Schenkers ist es möglich, den Freibetrag für Betriebsvermögen geltend zu machen.
Es ist davon auszugehen, dass die Belastung von Grundbesitz durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen wird.
Der Erbe kann unter Umständen günstige Vertragsverhandlungen des Erblassers für die Erbschaftsteuer nutzen.


Aktuelle Themen zur Steuerberatung auf einen Blick und zur neuen Grundsteuer