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Aktuelles                        zur neuen Grundsteuer



Erbschaft und Schenkung

Ein testamentarisches Vermächtnis ist unter gewissen Umständen doch als Sonderausgabe abziehbar.
Durch die vorzeitige Auflösung des letzten Bundestages und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit große Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge.
Das Finanzamt muss frühere Erwerbe so berücksichtigen, dass sich der dann zustehende persönliche Freibetrag auch tatsächlich auswirkt.
Ein Schenkungsteuerbescheid muss rückwirkend aufgehoben werden, wenn die Schenkung noch vor der endgültigen Durchführung entfällt.
Ein vereinbarter Zugewinnausgleich trotz fortbestehender Zugewinngemeinschaft unterliegt der Schenkungsteuer.


Aktuelle Themen zur Steuerberatung auf einen Blick und zur neuen Grundsteuer