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Aktuelles                        zur neuen Grundsteuer



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Die nachträgliche Anhebung des steuerfreien Existenzminimums und des Kinderfreibetrags für 2024 ist beschlossen und kann damit noch bei der Lohnabrechnung für Dezember 2024 berücksichtigt werden.
Nach wie vor setzen mehr zusammenveranlagte Paare auf die beliebte Steuerklassenkombination III/V statt auf das Faktorverfahren der Kombi IV/IV.
Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste richtet sich nach dem regelmäßigen Arbeitslohn und nicht nach dem Entgelt für den Bereitschaftsdienst.
Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog will die Regierungskoalition die Konjunktur in Schwung bringen, Unternehmen steuerlich entlasten und den Bürokratieabbau vorantreiben.
Dass die Energiepreispauschale durch das Gesetz den steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet wurde, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.


Aktuelle Themen zur Steuerberatung auf einen Blick und zur neuen Grundsteuer