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Aktuelles                        zur neuen Grundsteuer



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Auslandsreisekosten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Kaufkraftentwicklung in den einzelnen Ländern angepasst.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld erhöht.
Kosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt, mindern nur dann den geldwerten Vorteil im Rahmen der 1 %-Regelung, wenn diese sonst vom Arbeitgeber für die Gewährung dieses geldwerten Vorteils getragen worden wären.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Die nachträgliche Anhebung des steuerfreien Existenzminimums und des Kinderfreibetrags für 2024 ist beschlossen und kann damit noch bei der Lohnabrechnung für Dezember 2024 berücksichtigt werden.


Aktuelle Themen zur Steuerberatung auf einen Blick und zur neuen Grundsteuer